Ab dem 1. August 2026 gilt das neue System der Betreuungsgutscheine nach KiBeG für Kinder in der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Betreuungsgutscheine mit dem Online-Rechner der Dienststelle Soziales & Gesellschaft. Für die Berechnung des Anspruchs sind die beiden Faktoren Stellenprozent ihres Arbeitspensums, sowie die Höhe Ihres massgeblichen Einkommens relevant.